Frankreich: Senat gegen Legalisierung von Sterbehilfe
Der Pariser Senat hat in der Nacht zum Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung
aktiver Sterbehilfe abgelehnt. 170 Senatoren stimmten gegen den entscheidenden Artikel,
142 waren dafür. Frankreichs Regierung hatte sich zuletzt gegen eine Legalisierung
aktiver Sterbehilfe ausgesprochen. Premierminister François Fillon warnte vor einer
Verabschiedung des Gesetzes. Im Senat sagte Gesundheitsminister Xavier Bertrand, der
Gesetzentwurf stehe im Widerspruch zu den juristischen Grundlagen der französischen
Republik. Die oppositionellen Sozialisten sind in dieser Frage (und nicht nur in dieser)
gespalten. Während die Parteivorsitzende Martine Aubry erklärte, sie befürworte eine
gesetzliche Regelung von Sterbehilfe, sagte die frühere Präsidentschaftskandidatin
Ségolène Royal, sie habe persönlich Zweifel an einem solchen Gesetz. Mehrere Bischöfe,
darunter Kardinal Philippe Barbarin von Lyon, hatten eindringlich vor einer Legalisierung
gewarnt. Es drohe die Gefahr, dass die Schwächsten ausgegrenzt würden. „Man muss noch
nicht mal Christ sein, um zu verstehen, dass aktive Sterbehilfe gegen das Prinzip
der Humanität und gegen den Sozialvertrag verstößt, der unser Zusammenleben regelt“,
schrieb „Solidaritäts-Bischof“ Bernard Ginoux von Montauban, ein früherer Krankenhausseelsorger.
Aufgabe der Medizin sei es, zu heilen, nicht den Tod zu geben, so der Bischof. Nach
einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat. Ärzte dürfen
aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies
wünscht. Mehrfach hatten spektakuläre Fälle in den vergangenen Jahren eine heftige
öffentliche Debatte über Sterbehilfe ausgelöst.