2011-01-26 11:28:47

D: Gegen Patent auf Pflanzen und Tiere


Katholische Verbände und Institutionen haben einen deutlich strikteren Kurs in Fragen der Biopatentierung gefordert. „Nur ein Verbot der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren und aller Arten genetischen Materials unabhängig davon, ob sie tierischen, pflanzlichen oder menschlichen Ursprungs sind, führt zu ausreichender gesetzlicher Klarheit“, heißt es in einem Positionspapier, das nun als Ergebnis eines dreijährigen entwicklungspolitischen Bildungsprojektes des Internationalen Ländlichen Entwicklungsdienstes (ILD) vorliegt. Vor allem auf europäischer Ebene, aber auch in Deutschland bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren verletze christliche Grundprinzipien. Das Papier wurde in einer Arbeitsgruppe erstellt, in der neben Vertretern des ILD, der Katholischen Landvolkbewegung (KLB), der Katholischen Landjugend (KLJB) und dem Katholischen Büro bei der Bundesregierung unter anderem auch die Gemeinschaft der Umweltbeauftragten der deutschen Bistümer, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), MISEREOR und weitere Experten mitgearbeitet haben. Zur Begründung für die Stellungnahme verweisen sie auf die Verantwortung beim Umgang mit der Schöpfung sowie auf sozialethische und gerechtigkeitsorientierte Aspekte. Es gehe um das Prinzip der Solidarität, das nach christlicher Ethik unteilbar und global anzuwenden sei.

Die heutige Praxis im Bereich der Biopatente hat sich nach Einschätzung der kirchlichen Experten von bewährten Grundprinzipien des Patentrechts entfernt. So ziele das Patentrecht eigentlich auf einen Ausgleich der Interessen von Erfinder und Staat. Entdeckungen, Ideen und bereits bekannte Erfindungen seien vom Patentschutz früher ausdrücklich ausgeschlossen worden. „Heute werden Patente oft im Sinne von Aneignungs- und Abwehrrechten verstanden und 'missbraucht' sowie im Bereich der Biotechnologie verstärkt, um die vorhandenen natürlichen Grundlagen zu privatisieren“, heißt es. Die Autoren fordern deshalb vor allem eine gesetzliche Klärung auf europäischer Ebene. „In der Natur vorgegebenes genetisches Material kann keine Erfindung sein“, betonen sie. Dies müsse in der europäischen Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen klargestellt werden. Zudem müsse klar formuliert werden, dass technische Verfahren, die konventionelle Zucht unterstützten, nicht zur Patentierbarkeit der Zuchtverfahren und der daraus gewonnenen Pflanzen und Tiere führen.

(pm 26.01.2011 sk)








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