Katholische Verbände und Institutionen haben einen deutlich strikteren Kurs in Fragen
der Biopatentierung gefordert. „Nur ein Verbot der Patentierbarkeit von Pflanzen und
Tieren und aller Arten genetischen Materials unabhängig davon, ob sie tierischen,
pflanzlichen oder menschlichen Ursprungs sind, führt zu ausreichender gesetzlicher
Klarheit“, heißt es in einem Positionspapier, das nun als Ergebnis eines dreijährigen
entwicklungspolitischen Bildungsprojektes des Internationalen Ländlichen Entwicklungsdienstes
(ILD) vorliegt. Vor allem auf europäischer Ebene, aber auch in Deutschland bestehe
gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren verletze
christliche Grundprinzipien. Das Papier wurde in einer Arbeitsgruppe erstellt, in
der neben Vertretern des ILD, der Katholischen Landvolkbewegung (KLB), der Katholischen
Landjugend (KLJB) und dem Katholischen Büro bei der Bundesregierung unter anderem
auch die Gemeinschaft der Umweltbeauftragten der deutschen Bistümer, das Zentralkomitee
der deutschen Katholiken (ZdK), MISEREOR und weitere Experten mitgearbeitet haben.
Zur Begründung für die Stellungnahme verweisen sie auf die Verantwortung beim Umgang
mit der Schöpfung sowie auf sozialethische und gerechtigkeitsorientierte Aspekte.
Es gehe um das Prinzip der Solidarität, das nach christlicher Ethik unteilbar und
global anzuwenden sei.
Die heutige Praxis im Bereich der Biopatente hat sich
nach Einschätzung der kirchlichen Experten von bewährten Grundprinzipien des Patentrechts
entfernt. So ziele das Patentrecht eigentlich auf einen Ausgleich der Interessen von
Erfinder und Staat. Entdeckungen, Ideen und bereits bekannte Erfindungen seien vom
Patentschutz früher ausdrücklich ausgeschlossen worden. „Heute werden Patente oft
im Sinne von Aneignungs- und Abwehrrechten verstanden und 'missbraucht' sowie im Bereich
der Biotechnologie verstärkt, um die vorhandenen natürlichen Grundlagen zu privatisieren“,
heißt es. Die Autoren fordern deshalb vor allem eine gesetzliche Klärung auf europäischer
Ebene. „In der Natur vorgegebenes genetisches Material kann keine Erfindung sein“,
betonen sie. Dies müsse in der europäischen Richtlinie über den rechtlichen Schutz
biotechnologischer Erfindungen klargestellt werden. Zudem müsse klar formuliert werden,
dass technische Verfahren, die konventionelle Zucht unterstützten, nicht zur Patentierbarkeit
der Zuchtverfahren und der daraus gewonnenen Pflanzen und Tiere führen.