2011-01-25 16:09:49

D: Hospiz Stiftung warnt vor Änderung bei Suizidhilfe


Die Deutsche Hospiz Stiftung hat die Bundesärztekammer (BÄK) vor Änderungen der ärztlichen Richtlinien zur Sterbebegleitung gewarnt. Wenn die BÄK das Verbot ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung aufweiche, verlasse sie ihr ethisches Fundament, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur. Die Bundesärztekammer hatte am Montag mitgeteilt, sie wolle an ihrem Nein zur ärztlichen Beihilfe beim Suizid grundsätzlich festhalten. In den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung werde formuliert, dass „die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe" ist, erklärt BÄK-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery. In den bislang geltenden Richtlinien heißt es wesentlich deutlicher: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung des Patienten widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein." Kritiker dieser Neuformulierung sehen das Dilemma der Ärzte darin, bei Fragen der Sterbehilfe nun Einzelfallgerechtigkeit anwenden zu müssen, ohne sich auf ein standrechtliches Regelwerk berufen zu können.
(kna 25.01.2011 cs)








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