2011-01-19 11:29:33

EU: Rechtsstandards für Abschiebehaft gefordert


Die kirchlichen Träger der Seelsorge in den europäischen Abschiebe-Gefängnissen fordern humanitäre Standards für den Umgang mit diesen Gefangenen. Am Rand einer europäischen ökumenischen Fachtagung in präsentierten katholische und evangelische Kirche gemeinsame länderübergreifende Forderungen: Inhaftierte in Schubhaft müssen kostenlosen und unabhängigen Rechtsbeistand bekommen, Kranke dürfen ebenso wenig inhaftiert werden wie Traumatisierte, Schwangere und Minderjährige. Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer als einer der Gastgeber der Tagung wies auf die Rechtsgrundlagen für die Gefangenenseelsorge in Österreich hin, die schon im Konkordat von 1933 geregelt ist. Dem Ortsseelsorger oder seinem Vertreter wird darin das Recht auf freien Zutritt zu den Häftlingen zur „freien Ausübung seines geistlichen Amtes gewährleistet". Diese Bestimmung garantiere freien und ungehinderten Zutritt zu Gefangenen, also auch Abschiebehäftlingen, betonte Scheuer. Noch deutlicher sei dieses Recht für die evangelische Kirche im Protestantengesetz verankert.

Der lutherische Bischof Michael Bünker berichtete über die „anhaltend dramatische Situation“ in der österreichischen so genannten Schubhaft. Es gebe weder eine ausreichende gerichtliche Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der „Anhaltung“, noch einen Zugang zu kostenloser Rechtsberatung. Dazu seien die Haftbedingungen nach wie vor viel schlechter als in Strafhaft und auch die medizinische Versorgung sei unzureichend. Laut Bünker stehen statt Verbesserungen sogar weitere Verschärfungen im Raum.

Martin Stark, der Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland, betonte die dringende Umsetzung europaweiter Mindeststandards, wie sie etwa in der sogenannten EU-Rückführungsrichtlinie formuliert seien. Mängel gebe es z.B. hinsichtlich der getrennten Unterbringung von Abschiebungshäftlingen und Strafgefangenen oder im Blick auf besondere Vorkehrungen für schutzbedürftige Personen wie psychisch Kranke, Minderjährige, Schwangere und Alleinerziehende.

(kap 19.01.2011 sk)







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