Die kirchlichen Träger der Seelsorge in den europäischen Abschiebe-Gefängnissen fordern
humanitäre Standards für den Umgang mit diesen Gefangenen. Am Rand einer europäischen
ökumenischen Fachtagung in präsentierten katholische und evangelische Kirche gemeinsame
länderübergreifende Forderungen: Inhaftierte in Schubhaft müssen kostenlosen und unabhängigen
Rechtsbeistand bekommen, Kranke dürfen ebenso wenig inhaftiert werden wie Traumatisierte,
Schwangere und Minderjährige. Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer als einer der
Gastgeber der Tagung wies auf die Rechtsgrundlagen für die Gefangenenseelsorge in
Österreich hin, die schon im Konkordat von 1933 geregelt ist. Dem Ortsseelsorger oder
seinem Vertreter wird darin das Recht auf freien Zutritt zu den Häftlingen zur „freien
Ausübung seines geistlichen Amtes gewährleistet". Diese Bestimmung garantiere freien
und ungehinderten Zutritt zu Gefangenen, also auch Abschiebehäftlingen, betonte Scheuer.
Noch deutlicher sei dieses Recht für die evangelische Kirche im Protestantengesetz
verankert.
Der lutherische Bischof Michael Bünker berichtete über die „anhaltend
dramatische Situation“ in der österreichischen so genannten Schubhaft. Es gebe weder
eine ausreichende gerichtliche Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der „Anhaltung“,
noch einen Zugang zu kostenloser Rechtsberatung. Dazu seien die Haftbedingungen nach
wie vor viel schlechter als in Strafhaft und auch die medizinische Versorgung sei
unzureichend. Laut Bünker stehen statt Verbesserungen sogar weitere Verschärfungen
im Raum.
Martin Stark, der Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland,
betonte die dringende Umsetzung europaweiter Mindeststandards, wie sie etwa in der
sogenannten EU-Rückführungsrichtlinie formuliert seien. Mängel gebe es z.B. hinsichtlich
der getrennten Unterbringung von Abschiebungshäftlingen und Strafgefangenen oder im
Blick auf besondere Vorkehrungen für schutzbedürftige Personen wie psychisch Kranke,
Minderjährige, Schwangere und Alleinerziehende.