2010-12-30 14:54:49

Neue Finanzgesetze in Nahaufname


Es sind insgesamt vier neue Gesetze, die Papst Benedikt an diesem Donnerstag in Kraft gesetzt hat. Das erste und wichtigste ist jenes gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus, das zweite betrifft Betrug und Geldfälschung, die übrigen beiden regeln die Beschaffenheit von Euro-Geldscheinen und Münzen.

Die neuen Regelungen gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus gelten für alle Einrichtungen und Beauftragten des Vatikanstaates und des Heiligen Stuhles, die in irgendeiner Weise mit Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten zu tun haben. Der über 20 Seiten lange Gesetzestext listet sie minutiös auf: beispielsweise Fondsverwalter oder Verantwortliche für Finanztransaktionen und Immobiliengeschäfte sind benannt, aber auch Schalterbeamte und Buchprüfer.

Sie sind in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet, alle eventuellen Partner zu überprüfen, mit denen sie in eine Geschäftsbeziehung treten. Dazu müssen sie Informationen über den Zweck des Geschäftes und die Identität des Geschäftspartners einholen, gegebenenfalls auch über dessen Niederlassungen in anderen Staaten. Handelt es sich um „politisch exponierte Personen, die im Ausland residieren“, oder deren Angehörige, muss der Vatikan vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Herkunft des Vermögens klären, das veranlagt werden soll. Anonyme Konten, Depots und Sparbücher darf das vatikanische Geldinstitut in Zukunft nicht mehr unterhalten. Bargeld, das in den Vatikanstaat gebracht wird oder ihn verlässt, ist ab einer bestimmten Höhe zu registrieren.

Verstöße gegen diese Regelungen ziehen Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro nach sich. Besonders drakonische Strafen sieht das Gesetz für die Manipulation der Finanzmärkte vor. Hier drohen Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro, die der Richter aber in besonders schweren Fällen auf das Dreifache erhöhen kann.

Über alle Transaktionen muss die neu gegründete vatikanische Autorität für Finanzinformation informiert werden. Sie tauscht ihre Informationen mit entsprechenden Behörden anderer Staaten aus. Außerdem berichtet sie regelmäßig dem Staatssekretariat. Informationen über verdächtige Aktivitäten leitet diese Behörde an die vatikanische Justiz weiter.
(rv 30.12.2010 gs)









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