2010-12-27 15:33:39

D: Ärztekammerchef nun doch für PID


Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat einen Kurswechsel in Bezug auf die Präimplantationsdiagnostik (PID) vollzogen. Er sprach sich nun gegen ein Verbot der umstrittenen Untersuchung künstlich befruchteter Eizellen aus. Ein Verbot der PID würde zu einer „unlogischen Diskrepanz“ zur Pränataldiagnostik, der vorgeburtlichen Untersuchung des Kindes während der Schwangerschaft, führen, begründete Hoppe seinen Umschwung. „Warum sollte es untersagt sein, einen Embryo vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf genetische Schäden zu untersuchen, wenn gleichzeitig bei einer festgestellten Behinderung Spätabtreibungen erlaubt sind“, fragte der Ärztekammerpräsident. Vor einem Monat hatte Hoppe im Interview von Radio Vatikan noch gesagt, sowohl bei Präimplantationsdiagnostik als auch bei Pränataldiagnostik werde „menschliches Leben vernichtet, und das gehört nicht zum Aufgabenspektrum eines Arztes“.
Hoppe hält es für „nicht unwahrscheinlich“, dass sich der Bundestag für die Zulassung von PID für Paare mit schweren genetischen Vorbelastungen ausspricht. Vergangene Woche hatten Abgeordnete aller Fraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Dieser schreibt zunächst explizit das Verbot von PID fest und benennt danach mehrere Ausnahmen, bei denen die umstrittene genetische Diagnostik angewandt werden darf. Dabei beschränkt er die Zulassung nicht nur auf genetisch vorbelastete Paare. Erwartet wird, dass im Januar mindestens zwei weitere Gesetzentwürfe als Gruppenanträge folgen. Dem folgt dann - vermutlich noch im Februar - die erste Beratung im Bundestag.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. In Deutschland galt sie bis zum Sommer 2010 nach gängiger Rechtsinterpretation des Embryonenschutzgesetzes als verboten. Anfang Juli entschied jedoch der Bundesgerichtshof (BGH), dass Gentests an Embryonen nach dem Wortlaut dieses Gesetzes bisher nicht untersagt sind.

(kna/rv 27.12.2010 gs)








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