Die Missbrauchs-Kommission zieht kurz vor Jahresende eine Zwischenbilanz zu den Missbrauchsfällen
in der Kirche: 729 Personen wandten sich bislang an das Gremium, und in 97 Fällen
habe die Kommission Entschädigungen zuerkannt, so Leiterin Waltraud Klasnic am Donnerstag
in Wien. Zur finanziellen Unterstützung kämen vielfach auch längerfristige therapeutische
Hilfen. „Uns ist bewusst, dass wir mit all unserem Tun nichts von den schrecklichen
Vorfällen und dem unsagbaren Leid wiedergutmachen können, das die Opfer erlitten haben“,
so Klasnic wörtlich.
Bei den einzelnen Bistümer hätten sich bis Ende Oktober
1.142 Personen bei den Missbrauchsbeauftragten gemeldet, erklärte der Sprecher der
kirchlichen Ombudsstellen, Johannes Wancata. Bei 511 Personen habe sich dabei der
Verdacht des Missbrauchs oder der Gewaltanwendung erhärtet. Mehr als 100 Fälle seien
zur Anzeige gebracht worden. Zugleich betonte Wancata, dass sich Betroffene immer
wieder sowohl an die kirchlichen Ombudsstellen wie auch an die Opferschutzkommission
gewandt hätten. Es gebe also „beachtliche Überschneidungen“. – Die seit April tätige
Kommission zum Schutz der Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche kann Entschädigungen
in den Kategorien zwischen 5.000 bis 25.000 Euro und in einigen Fällen Beträge darüber
gewähren. Ihre Arbeit wird von der Kirche finanziert. Opfervertreter kritisierten,
die Anwältin sei mit der Aufarbeitung der Fälle überfordert. Das Tempo der Aufarbeitung
sei Opfern nicht zumutbar.