Ein römisches Gericht hat den Antrag der Vatikanbank IOR auf Freigabe von 23 Millionen
Euro abgelehnt. Die Summe war von der italienischen Staatsanwaltschaft gesperrt worden.
Die Begründung lautete, dass die Vatikanbank ihrer Auskunftspflicht gegenüber der
italienischen Zentralbank nicht nachgekommen sei und auf diese Weise die Vorschriften
zur Bekämpfung von Geldwäsche verletze. Die italienischen Behörden hätten weiterhin
keine Möglichkeit, die Empfänger der Überweisungen vom Konto der IOR bei der italienischen
Bank „Credito Artigiano“ zu ermitteln, heißt es nach Angaben italienischer Medien
in der Entscheidung. Dieser Misstand sei auch durch eine Vereinbarung zwischen IOR
und der italienischen Bank nicht beseitigt worden, stellte das Gericht fest. – Die
italienische Staatanwaltschaft hatte im September Überweisungen in Höhe von 23 Millionen
Euro von einem Konto des IOR bei der Bank „Credito Artigiano“ gesperrt. 20 Millionen
waren für ein Konto bei der Bank J.P. Morgan in Frankfurt bestimmt, 3 Millionen für
die italienische Banca del Fucino. Der Vatikan hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen
und angekündigt, schnellstmöglich zu ihrer Aufklärung beizutragen. Das „Istituto per
le Opere di Religione“ (IOR) arbeite mit „absoluter Transparenz“. Schon im Oktober
hatte ein Berufungsgericht den Antrag auf Freigabe der 23 Millionen Euro zurückgewiesen.