Irland: Abtreibungsverbot verstößt nicht gegen Menschenrechte
Das weitgehende Abtreibungsverbot in Irland verstößt nicht gegen Menschenrechte der
Frauen. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden.
Das Gericht wies die Klagen von drei Frauen ab, die argumentiert hatten, dass es kompliziert
und traumatisch sei, wenn sie zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ins
Ausland reisen müssten. Irische Schwangere dürfen zwar im Inland keine Abtreibung
vornehmen lassen, dazu aber in einen anderen Staat reisen. Zwei der Frauen hatten
ihren Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft mit familiären Motiven begründet. Dazu
stellte der Gerichtshof fest, man könne den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
der den Schutz des Familien- und Privatlebens garantiert, nicht als Recht auf Abtreibung
deuten. Alle drei Frauen ließen die Kindestötung im Mutterleib in Großbritannien durchführen.
Einer an Klägerin – sie hatte eine Krebserkrankung überwunden – gaben die Richter
jedoch in einem Punkt recht. Sie hatte befürchtet, dass die Krankheit durch die Schwangerschaft
neu ausbricht und ihr Leben bedroht. Trotzdem sei es ihr in Irland nicht möglich gewesen,
sich diese Einschätzung bestätigen zu lassen. Deshalb habe sie die Abtreibung nicht
im eigenen Land vornehmen lassen können. Nach Meinung des Gerichts wird das Recht
auf eine angemessene medizinische Behandlung für Frauen, deren Leben durch ihre Schwangerschaft
bedroht sei, durch das verfassungsgemäße Abtreibungsverbot in Irland verletzt. Der
irische Staat muss der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro zahlen.
2009 wurden in Großbritannien 4.422 Abtreibungen gezählt, bei denen die Frauen eine
irische Adresse angegeben hatten. (idea 18.12.2010 sk)