2010-12-02 13:35:38

Vatikan: Papst fordert aktive Rolle der Kirche in Politik


RealAudioMP3 Papst Benedikt XVI. hat die Forderung nach einer aktiven Rolle der Kirche in der Politik bekräftigt. Beim Antrittsbesuch des neuen ungarischen Botschafters beim Heiligen Stuhl, Gábor Györiványi, betonte er, dass es jedoch nicht darum gehe, Vorschriften zu machen:

„Sicher wird vom Staat nicht erwartet, eine bestimmte Religion vorzuschreiben; er soll vielmehr die Freiheit des Bekenntnisses und der Ausübung des Glaubens gewährleisten. Es geht nicht darum, Gebote und Verhaltensweisen denen aufzudrängen, die den Glauben nicht teilen. Zu Beginn des nächsten Jahres wird Ihrem Land erstmals die verantwortungsvolle Aufgabe zuteil, den Vorsitz im Rat der Europäischen Union zu übernehmen. Ungarn ist in besonderer Hinsicht berufen, ein Vermittler zwischen Ost und West zu sein.“

Benedikt begrüßte gegenüber dem neuen ungarischen Botschafter die Bemühungen der politischen Verantwortungsträger, eine Verfassungsänderung auszuarbeiten, in deren Präambel auf das Erbe des Christentums Bezug genommen wird. Dabei sollte auch die Rolle der klassischen Familie festschrieben werden, forderte das Kirchenoberhaupt:

„Ehe und Familie bilden eine entscheidende Grundlage für eine gesunde Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft, der Länder und Völker. Die Ehe ist als grundlegende Ordnungsgestalt des Verhältnisses von Mann und Frau und zugleich als Zelle staatlicher Gemeinschaftsbildung vom biblischen Glauben her mitgeformt worden. So hat sie Europa sein besonderes Gesicht und seine Menschlichkeit gegeben, auch und gerade weil die damit vorgezeichnete Form von Treue und von Verzicht immer wieder eingeübt und errungen werden musste. Europa wäre nicht mehr Europa, wenn diese Grundzelle seines sozialen Aufbaus verschwände oder wesentlich verändert würde. Wir alle wissen, wie sehr Ehe und Familie heute gefährdet sind – zum einen durch die Aushöhlung ihrer innersten Werte der Beständigkeit und Unauflöslichkeit aufgrund einer zunehmenden Liberalisierung des Scheidungsrechts und der sich immer mehr ausbreitenden Gewohnheit des Zusammenlebens von Mann und Frau ohne die rechtliche Form und den Schutz der Ehe, zum anderen durch verschiedene Arten von Lebensgemeinschaften, die kein Fundament in der Kultur- und Rechtsgeschichte Europas haben. Die Kirche kann Gesetzesinitiativen, die eine Aufwertung von alternativen Partnerschafts- und Familienmodellen bedeuten, nicht gutheißen.“

(rv 02.11.2010 bg)









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