Der Verfassungsrat muss prüfen, ob das Verbot der Anerkennung gleichgeschlechtlicher
Paare verfassungsgemäß ist. Weil zwei seit 15 Jahren zusammenlebende Frauen gegen
das Verbot geklagt hatten, hat der Kassationshof als oberste Gerichtsinstanz des Landes
die Frage an den Verfassungsrat weitergegeben. Zur Begründung nannte der Kassationshof
die Fortentwicklung der Moralvorstellung in der Gesellschaft und die Zulassung solcher
Anerkennungen in anderen Staaten.