Die Bischofskonferenz ist erfreut über den CDU-Parteitagsbeschluss für ein
striktes Verbot von Gentests an Embryonen. Der Beschluss trage dem ethischen Grundsatz
Rechnung, dass menschliches Leben zu keinem Zeitpunkt als „wertneutrales Ding“ betrachtet
und zur Disposition gestellt werden dürfe. Das erklärte der Vorsitzende der Unterkommission
Bioethik der Bischofskonferenz, Bischof Gebhard Fürst, in Rottenburg. Auch das Zentralkomitee
der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte das Votum des CDU-Parteitags gegen
Gentests an Embryonen. ZdK-Präsident Alois Glück rief am Dienstag in Bonn die CDU-Bundestagsabgeordneten
auf, sich im Sinne des Beschlusses für ein gesetzliches Verbot der sogenannten Präimplantationsdiagnostik
(PID) einzusetzen. Ähnlich äußerten sich die katholischen Studenten. Eine Zulassung
der Präimplantationsdiagnostik berge „unabschätzbare Risiken und Folgen“, so die Arbeitsgemeinschaft
katholischer Studentenverbände (AGV). Der Dachverband sprach sich für eine
rasche und eindeutige gesetzliche Regelung aus. Auf dem CDU-Parteitag in Karlsruhe
hatten sich die Delegierten mit äußerst knapper Mehrheit für ein Verbot der umstrittenen
Methode ausgesprochen.