Das Verbot von Kruzifixen sowie von anderen religiösen Zeichen in öffentlichen Räumen
verletzt die „Glaubens- und Gewissensfreiheit eines bestimmten Personenkreises". Das
betonte Bischof Norbert Brunner, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, gegenüber
der Zeitung „Sonntag". Anlass seiner Aussage sind zwei Streitfälle um Kruzifixe und
Kreuze in Schweizer Schulzimmern. Zur Glaubens- und Gewissensfreiheit gehöre auch,
dass jeder das Recht habe, seinen Glauben in der Öffentlichkeit zu leben und zu bekennen,
sagte Brunner. Religiöse Zeichen seien Ausdruck dieses „Öffentlichkeitscharakters"
jeder Religion. Brunner stellt sich damit in Gegensatz zum schweizerischen Bundesgericht.
Dieses war 1990 im Fall einer Tessiner Gemeinde zum Schluss gekommen, dass Kruzifix
in Schulzimmern gegen die religiöse Neutralität der Schule verstoßen. (kipa 24.10.2010
gs)