Bundeskanzlerin Angela
Merkel und Bundesministerin Annette Schavan möchte sie verbieten, auch die deutschen
katholischen Bischöfe sind dagegen, die FDP hingegen besteht auf der Zulassung: Die
Präimplantationsdiagnostik – kurz PID genannt. Das Thema ist in den letzten beiden
Wochen neu auf den Tisch gekommen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) durch ein Urteil
die bislang vorherrschende Rechtsauffassung auf den Kopf gestellt hat. So Eberhard
Schockenhoff, Professor für Moraltheologie in Freiburg im Breisgau:
„Man
ging bislang davon aus, dass die Präimplantationsdiagnostik im Embryonenschutzgesetz
untersagt ist. Und sie ist deshalb in Deutschland auch nicht zur Anwendung gekommen.
Das Embryonenschutzgesetz verbietet die künstliche Erzeugung eines Embryos zu einem
anderen Zweck als dem seiner Erhaltung. Und genau dies geschieht in der Präimplantationsdiagnostik.
Da werden Embryonen in der Überzahl erzeugt, um sie anschließend einem genetischen
Test zu unterwerfen. Genau diese Selektion führt ja dazu, dass nicht alle Embryonen
um ihrer selbst willen gewollt werden, sondern sie werden unter Vorbehalt erzeugt,
um mit ihnen einen Test durchzuführen. Und das widerspricht der Menschenwürde und
auch dem Instrumentalisierungsverbot. Das besagt ja, dass jeder Mensch um seiner selbst
willen zu achten ist und nicht nur als Mittel zu einem fremden Zweck.“
Das
Urteil des BGH lässt jetzt jeden straffrei, der PID parktiziert, weswegen es rasch
einer neuen gesetzlichen Grundlage bedarf. Es sind vor allem Elternvertreter, die
für eine Zulassung der PID argumentieren. Schockenhoff:
„Der Wunsch nach
einem gesunden Kind ist sehr verständlich. Diesen Wunsch haben alle Eltern. Es ist
auch Aufgabe der Medizin, ihnen bei der Realisierung dieses Wunsches behilflich zu
sein. Das verleiht allerdings, auch wenn es ein hochrangiger, verständlicher Wunsch
ist, Eltern kein Recht, sozusagen unter ihren Kindern auszuwählen oder über Embryonen,
die in ihrem Auftrag erzeugt werden, zu verfügen. Ein solches moralisches Recht zur
Selektion unter den eigenen Kindern, unter Embryonen, die man zum Zwecke einer Schwangerschaft
erzeugen lässt, steht niemandem zu. Und das Recht kann auch durch den Kinderwunsch
nicht begründet werden.“
Auch die ehemalige Bundesmininsterin Andrea Fischer,
Mitglied der „Grünen“, sprach sich im Domradio gegen die PID aus: das Verbot solle
weiterhin bestehen. Das sei keine individuelle Entscheidung der Eltern, sondern eine,
die die gesamte Gesellschaft anginge:
„Wir tun das ja, um auch die Rechte
der Kinder zu schützen. Grundsätzlich finde ich das durchaus zulässig, dass Menschen
versuchen, auch mit medizinischer Hilfe ein Kind zu bekommen. Bei der PID bin ich
aber anderer Meinung, weil wir uns dabei die Entscheidung anmaßen, nur die ‚guten’
Kinder zu nehmen. Das halte ich für ein Problem, und das nicht nur im einzelnen Fall,
sondern für alle Menschen in dieser Gesellschaft.“