Der Islam kann nicht
Partner des Staates sein, wie das die christlichen Kirchen sind – das sagt der Präsident
des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück. Im Gespräch mit dem Deutschlandradio
meinte er am Dienstag, die Moslems hätten „selbstverständlich das Recht, hier ihren
Glauben zu leben, und der Staat hat diese Religionsfreiheit zu garantieren“. Aber:
„Inwieweit
eine Religionsgemeinschaft für den Staat als Partner infrage kommt, entscheidet sich
im wesentlichen aus deren eigenen Verfassungen. Es gibt im Islam vom Wesen und von
seinem Selbstverständnis her zum Beispiel keine Autorität, keine verfasste Kirche,
keine Organisation, die Partner sein könnte. Die schwersten Konflikte gibt es ja innerhalb
des Islam, etwa blutige Kämpfe zwischen Schiiten und Sunniten, um nur ein Beispiel
zu nennen, und das ist im übrigen eines der großen Probleme im Zusammenhang mit der
Gestaltung von Islamkunde oder Religionsunterricht, obwohl man diesen Begriff im Islam
nicht kennt.“
Glück betonte allerdings, dass sich die islamischen Gruppen
in Deutschland in Zukunft durchaus noch in eine Richtung bewegen können, die sie dem
Staat gegenüber auf Augenhöhe mit den christlichen Kirchen brächte.
„Wenn
sie die Voraussetzungen erfüllen würden für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
- und zwar nicht nur formal, sondern im Sinne einer gemeinsamen inneren Handlungsfähigkeit
-, nicht im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft, dann könnte eine neue Situation entstehen.
Davon sind wir aber weit entfernt. Wir haben ja schon Probleme, Partner zu finden
etwa in der Gestaltung von Religionsunterricht, oder jetzt für Bildungsstätten an
den Universitäten, weil es das Gegenüber, die autorisierte Gegenüberposition leider
dafür nicht gibt, und das ist ein Problem des Islam, das wir von außen ja nicht lösen
können. Das ist aber deswegen nicht eine Ablehnung des Islam im Sinne des Anspruchs
auf die Religionsfreiheit.“
Der schwarz-grüne Hamburger Senat plant derweil
offenbar eine bundesweit einmalige Anerkennung der muslimischen Gemeinde als Religionsgemeinschaft.
Senat und Vertreter des Rates der islamischen Gemeinschaften „Schura“, der Türkisch-Islamischen
Gemeinde Ditib und des Verbandes Islamischer Kulturzentren verhandeln derzeit über
einen Grundlagenvertrag, wie das „Hamburger Abendblatt“ meldet. Die Verbände repräsentieren
nach eigenen Angaben rund 90 Prozent der aktiven Muslime in Hamburg. Der Vertrag soll
den Muslimen mehr Rechte zusichern, etwa beim Ausbau von Moscheen, bei islamischen
Bestattungen ohne Sarg oder bei schulischen Vereinbarungen. So soll es muslimischen
Schülern künftig an den hohen islamischen Feiertagen Opferfest, Ramadanfest und Ashura
möglich sein, vom Unterricht befreit zu werden. Der ZdK-Präsident bekannte
sich im Gespräch mit dem Deutschlandradio auch zum Gottesbezug in der deutschen Verfassung
– er stehe nicht im Gegensatz zur weltanschaulichen Neutralität des Staates, weil
er ja „nicht den Einzelnen verpflichtet zu einem bestimmten Glauben“. Vielmehr drücke
er einen Wertebezug“ aus, „der über die rein menschliche Zweckmäßigkeit hinausgeht“,
so Glück.