Religionsgemeinschaften sollen künftig in kürzerer Zeit gesetzlich anerkannt werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat die bisher vorgeschriebene Wartefrist von 20 Jahren
gestrichen. Solche ausnahmslosen Wartefristen seien diskriminierend im Bereich der
Religionsausübung, hieß es zur Begründung. Zwei christliche Religionsgemeinschaften
hatten die Klage beim Verfassungsgericht eingebracht: der „Bund Evangelikaler Gemeinden"
und die „Mennonitische Freikirche". Beide können derzeit von dieser Änderung nicht
profitieren, denn eine weitere Bestimmung bleibt in Kraft: Für die gesetzliche Anerkennung
einer Religionsgemeinschaft braucht es eine Mindestzahl an Anhängern, nämlich zwei
Promille der Bevölkerung. Das entspricht rund 16.000 Menschen. Diese Hürde könnten
derzeit nur die rund 60.000 Aleviten in Österreich schaffen. (kipa 16.10.2010 gs)