2010-10-16 14:37:44

Österreich: Verfassungsgericht kippt Wartefrist


Religionsgemeinschaften sollen künftig in kürzerer Zeit gesetzlich anerkannt werden. Der Verfassungsgerichtshof hat die bisher vorgeschriebene Wartefrist von 20 Jahren gestrichen. Solche ausnahmslosen Wartefristen seien diskriminierend im Bereich der Religionsausübung, hieß es zur Begründung. Zwei christliche Religionsgemeinschaften hatten die Klage beim Verfassungsgericht eingebracht: der „Bund Evangelikaler Gemeinden" und die „Mennonitische Freikirche". Beide können derzeit von dieser Änderung nicht profitieren, denn eine weitere Bestimmung bleibt in Kraft: Für die gesetzliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft braucht es eine Mindestzahl an Anhängern, nämlich zwei Promille der Bevölkerung. Das entspricht rund 16.000 Menschen. Diese Hürde könnten derzeit nur die rund 60.000 Aleviten in Österreich schaffen.
(kipa 16.10.2010 gs)







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