2010-10-15 14:09:31

Schweiz: Kirchensteuer auch für Konfessionslose


Aktiengesellschaften müssen Kirchensteuern zahlen, auch wenn der einzige Aktionär konfessionslos ist. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, wie die Neue Luzerner Zeitung an diesem Freitag berichtet. Zuvor hatte ein Schweizer IT- Unternehmen geklagt, weil das Ein-Mann-Unternehmen über 600 Franken für das Jahr 2005 an Kirchensteuern nachzahlen sollte. Weltanschauliche Hintergründe gehörten zur Privatperson und seien juristisch in der Steuerpflicht irrelevant - so weist das Bundesgericht die Klage zurück.
(kipa 15.10.2010 jv)







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