Aktiengesellschaften müssen Kirchensteuern zahlen, auch wenn der einzige Aktionär
konfessionslos ist. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, wie die Neue
Luzerner Zeitung an diesem Freitag berichtet. Zuvor hatte ein Schweizer IT- Unternehmen
geklagt, weil das Ein-Mann-Unternehmen über 600 Franken für das Jahr 2005 an Kirchensteuern
nachzahlen sollte. Weltanschauliche Hintergründe gehörten zur Privatperson und seien
juristisch in der Steuerpflicht irrelevant - so weist das Bundesgericht die Klage
zurück. (kipa 15.10.2010 jv)