Die katholische Kirche hat ihr striktes Nein zur Präimplantationsdiagnostik, kurz
„PID“, bekräftigt. Die Deutsche Bischofskonferenz bewertete die umstrittene Methode
als „massiven Verstoß“ gegen das Grundgesetz und das Embryonenschutzgesetz. Das geht
aus einer Erklärung der Bischöfe von diesem Mittwoch hervor. PID verstoße insbesondere
gegen das grundgesetzlich festgeschriebene Verbot der Benachteiligung auf Grund von
Behinderung, führte darin Weihbischof Anton Losinger aus. Diese Benachteiligung erfolge
in dem Moment, wenn ein Embryo wegen eines auffälligen genetischen Befundes verworfen
werde, so das Ethikrat-Mitglied. Die Bischöfe drängen weiter zur Neufassung des Embryonenschutzgesetzes:
Die Lücken, die sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur PID ergeben hätten,
müssten durch rechtliche Maßnahmen geschlossen werden. Wo es um Lebensrecht und Menschenwürde
gehe, seien keine Kompromisse möglich, heißt es weiter. Genau das sieht die evangelische
Kirche Deutschlands offenbar anders: So sprach sich der EKD-Ratsvorsitzende, Präses
Nikolaus Schneider, in einem Interview von für eine begrenzte Zulassung von genetischen
Tests an Embryonen aus. Der Konsens der Kirchen gegen genetische Tests an In-Vitro-erzeugten
Embryonen brach im Sommer durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Leipzig auf.
Die Richter urteilten, dass die Aussonderung geschädigter Embryonen vor der Einpflanzung
in die Gebärmutter nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt.