Vatikan: Motu Proprio zur Neuevangelisierung veröffentlicht
Die Errichtung des
Rates für die Neuevangelisation geht voran: Zum Fest Peter und Paul hatte Papst Benedikt
XVI. die Gründung angekündigt, im Juni gab der Vatikan den ersten Leiter dieser neuen
Vatikanbehörde, Erzbischof Rino Fisichella, bekannt. An diesem Dienstag veröffentlichte
der Heilige Stuhl nun das Motu Proprio des Papstes, also das Schreiben, das diesen
Rat offiziell errichtet. Es heißt „Ubicumque et semper“, also „Immer und überall“.
Die wichtigste Aufgabe steht gleich im ersten Satz: „Die Kirche hat die Pflicht, immer
und überall das Evangelium Jesu Christi zu verkünden.“ Dazu der Leiter der Vatikanbehörde,
Erzbischof Rino Fisichella:
„In diesem Sinn ist die Aufgabe nicht verschieden
von der, die die Kirche immer schon hatte: das Antlitz Jesu Christi sichtbar zu machen,
des einzigen Erlösers, des Verkünders der erbarmenden Liebe des Vaters, der jedem
begegnen will, ohne irgend jemanden auszuschließen.“
Benedikt XVI. betont
in dem apostolischen Schreiben zur Gründung des Rates, dass die Kirche die geeigneten
Mittel suchen müsse, diese Verkündigung zu leisten. Die wissenschaftlichen Entwicklungen
und die Neuerungen in Technik und Lebensstilen hätten die religiöse Dimension des
Lebens der Menschen verändert.
„Wie Ubicumque et Semper es sagt: Die Neuevangelisierung
ist keine Formel, die für alle gleichermaßen anwendbar wäre. Wir müssen auch vermeiden,
dass die Neuevangelisierung wie eine abstrakte Formel klingt. Iim Gegenteil sollten
wir all die konkreten Initiativen in den Blick nehmen, die es in den letzten Jahren
mit den Bischöfen und in den Ortskirchen, den Bischofskonferenzen, Verbänden und Bewegungen
gegeben hat. Ein Kennenlernen und eine Koordinierung dieser wertvollen Initiativen
soll die Hauptaufgabe des päpstlichen Rates sein.“
Die konkrete Aufgabe
beschreibt der Papst im apostolischen Schreiben damit, dass dieser Rat zur Reflexion
der Themen der erneuerten Evangelisierung ermuntern soll und geeignete Mittel erkennen
und fördern soll. Damit soll er im Dienst der Ortskirchen stehen. Artikel 3 hebt die
besondere Bedeutung des Katechismus der katholischen Kirche hervor, dessen Gebrauch
der Rat fördern soll.