Im luzernischen Triengen müssen Kruzifixe in zwei Schulzimmern abgehängt werden. Die
Schulpflege des Ortes kommt damit der Forderung eines Vaters von zwei Schülern entgegen.
Das meldet die „Neue Luzerner Zeitung“ an diesem Dienstag. Die Behörde hatte sich
zunächst gegen das Abhängen der Kruzifixe gewehrt. Auf Anraten des Kantons Luzern
und im Wissen um das Urteil des Bundesgerichts lenkt die Schule nun ein. Das Bundesgericht
hatte 1990 entschieden, dass das Aufhängen von Kreuzen in Klassenzimmern gegen die
Glaubens- und Gewissensfreiheit der Schüler verstößt. 2009 hatte auch der europäische
Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg einer Klägerin recht gegeben, die sich gegen
Kreuze an Schulen in Italien gewandt hatte. (kipa 12.10.2010 jv)