2010-10-12 11:12:46

EU: „Deutsches Verständnis von Religionsfreiheit schwer vermittelbar“


Deutschland nimmt in Europa in Sachen Religionsfreiheit eine Ausnahmestellung ein. Das sagte die am europäischen Menschenrechtsgerichtshof tätige Richterin Renate Jaeger gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. Wohlwollende Neutralität bringe der Staat nur den großen Kirchen, nicht aber anderen Religionsgemeinschaften entgegen. Dies sei europaweit eine Ausnahme, erklärte Jaeger. „Ich will nicht sagen, dass das irgendwann für konventionswidrig erklärt wird.“ Aber es sei auch Richtern schwer vermittelbar, „dass das keinen, auch keinen mittelbar diskriminierenden Effekt“ habe. Der Menschenrechtsgerichtshof sehe Menschenrechte als etwas von der Religion Verschiedenes an. Deswegen sähen die Urteile aus Strassburg immer religionsferner aus als die des Bundesverfassungsgerichtes, erklärte Jaeger.

Jaeger äußerte sich auch zum anstehenden Urteil im Kruzifixstreit: „Ein religiöses Symbol in ein kulturelles umzudeuten – davon wird das Gericht sicherlich nicht ganz leicht zu überzeugen sein“, so die Richterin. Andererseits mische sich das Gericht nur ungern in nationale Erziehungsfragen ein. Es komme auf die Mehrheit der großen Kammer an, Prognosen seien schwer zu treffen. Im November 2009 hatte eine andere Kammer des Straßburger Gerichts einer Klägerin Recht gegeben, die sich gegen Kreuze an öffentlichen Schulen in Italien gewandt hatte. Das Urteil löste vor allem in Italien und bei der katholischen Kirche erhebliche Kritik aus.

(sz/kna 12.10.2010 ord)








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