Das Burkaverbot ist mit der französischen Verfassung vereinbar. Das hat nun der Verfassungsrat
in Paris befunden. Er billigte damit das vom französischen Parlament Mitte September
beschlossene Burkaverbot. Allerdings dürfe das Verschleierungsverbot nicht in öffentlich
zugänglichen Gotteshäusern gelten, heißt es in einer Erklärung. Anderenfalls würde
die Religionsfreiheit eingeschränkt. Das Gesetz soll in einem halben Jahr in Kraft
treten. In der Übergangszeit soll versucht werden, Burkaträgerinnen zum Ablegen des
Ganzkörperschleiers zu bewegen. Es sieht Strafen von 150 Euro und einen verpflichtenden
Kurs in Staatsbürgerkunde für das Verhüllen des Gesichts in der Öffentlichkeit vor.
Frankreich ist das erste europäische Land, das das Tragen des Ganzkörperschleiers
per Gesetz verbietet. (kipa 08.10.2010 gs)