Der St. Pöltner Bischof
Klaus Küng appelliert an den Europarat, den Schutz der Gewissensfreiheit aufrecht
zu erhalten und nicht - etwa im Gesundheitsbereich - durch neue Richtlinien zu untergraben.
Anlass des Offenen Briefes von Küng an den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates, Mevlüt Cavasoglu, ist die für Donnerstag geplante Abstimmung über
den sogenannten „McCafferty-Bericht“. Dieser Bericht spricht sich für eine europaweite
Pflicht aus, allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu den im jeweiligen Land erlaubten
medizinischen Dienstleistungen zu gewähren, insbesondere Frauen zu „Reproduktionsmedizin“.
Die Diskussion über dieses Thema sei „besorgniserregend“, so Küng. Schließlich würde
ein positives Votum über den Bericht dazu führen, dass etwa christlich geführte Spitäler
ebenfalls all jene Leistungen einführen müssten, die gegen ihr eigenes christliches
Ethos sprächen. Küng nennt als Beispiel das Angebot von Abtreibungen oder - je nach
rechtlicher Lage - assistierter Euthanasie. „Dies bringt Krankenhäuser und ihr Personal
in eine sehr schwierige Situation“, mahnt Bischof Küng, der in der Bischofskonferenz
für die katholischen Krankenanstalten zuständig ist. Die Gewissensfreiheit gehöre
dagegen zu den „Grundrechten des Menschen“ - d.h. niemand dürfe gezwungen werden,
„etwas zu tun, was seinem Gewissen - und den in der Schöpfung selbst verankerten Geboten
– widerspricht“. Mit der Annahme des „McCafferty-Berichts“ würde versucht, die Gewissensfreiheit
des Einzelnen einzuschränken; ebenso solle das Grundrecht auf Gewissensfreiheit auf
Individuen reduziert werden.