Die katholische Kirche
hat ein Konzept zur Entschädigung der Opfer von sexuellem Missbrauch vorgelegt.
Der Entwurf sieht vier Säulen möglicher Leistungen vor, wie aus einer Mitteilung der
Deutschen Bischofskonferenz hervorgeht. Eine Säule besteht aus der einmaligen Zahlung
eines Geldbetrags, der als „finanzielle Anerkennung“ des zugefügten Leids gelten soll.
Als weitere Leistung soll es Opfern ermöglicht werden, therapeutische Hilfe oder therapeutische
Paarberatung in Anspruch zu nehmen. Zum dritten soll es Regelungen für individuelle
Härtefälle geben. Schließlich wollen die Bischöfe sich für einen „Präventionsfonds“
stark machen, der beispielhafte Projekte zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch fördert.
Konkrete Summen für Entschädigungen nennt der Entwurf, der laut Bischofskonferenz
auch mit den katholischen Orden abgesprochen ist, erneut nicht. Es sei Sache des Runden
Tisches, eine gemeinsame Regelung für alle betroffenen gesellschaftlichen Gruppen
zu finden, also auch für Sportvereine oder Schulen, sagte der Missbrauchsbeauftragte
der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Es dürfe nicht dazu
kommen, dass durch unterschiedliche Entschädigungssummen bestimmte Opfergruppen herausgehoben
oder benachteiligt würden. Ackermann sagte, die katholische Kirche lege damit als
erste der am Runden Tisch beteiligten Gruppen einen Vorschlag zur Entschädigung vor.
(kna/rv 30.09.2010 gs)