Der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel hat sich mit seinen Äußerungen in einer
Fernsehreportage nicht strafbar gemacht. Das Basler Strafgericht sprach ihn am Freitag
vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit frei.
Der 33-jährige Schweizer hatte sich in der Sendung „Hinter dem Schleier – Muslim-Report
Schweiz“ des Schweizer Fernsehens im April für die Einführung der Scharia in der Schweiz
ausgesprochen und das Schlagen von widerspenstigen Ehefrauen religiös gerechtfertigt.
Daraufhin hatte ein Vertreter der Schweizer Volkspartei (SVP) Strafanzeige eingereicht.
Vor Gericht machte der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel geltend, er sei mit
der Veröffentlichung der Aussagen nicht einverstanden gewesen. Sie seien überdies
aus dem Zusammenhang gerissen worden. Der Gerichtspräsident schloss sich dieser Sichtweise
nicht an, verneinte aber dennoch die Strafbarkeit. Die Äußerungen des Angeklagten
im Gespräch mit der TV-Journalistin seien durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt,
erklärte der Gerichtspräsident.