2010-09-10 15:02:45

Schweiz: Scharia-Aufruf ist nicht strafbar


Der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel hat sich mit seinen Äußerungen in einer Fernsehreportage nicht strafbar gemacht. Das Basler Strafgericht sprach ihn am Freitag vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit frei. Der 33-jährige Schweizer hatte sich in der Sendung „Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz“ des Schweizer Fernsehens im April für die Einführung der Scharia in der Schweiz ausgesprochen und das Schlagen von widerspenstigen Ehefrauen religiös gerechtfertigt. Daraufhin hatte ein Vertreter der Schweizer Volkspartei (SVP) Strafanzeige eingereicht. Vor Gericht machte der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel geltend, er sei mit der Veröffentlichung der Aussagen nicht einverstanden gewesen. Sie seien überdies aus dem Zusammenhang gerissen worden. Der Gerichtspräsident schloss sich dieser Sichtweise nicht an, verneinte aber dennoch die Strafbarkeit. Die Äußerungen des Angeklagten im Gespräch mit der TV-Journalistin seien durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, erklärte der Gerichtspräsident.

(pm 10.09.2010 mg)







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