Österreich: Mindestsicherung ist nur ein erster Schritt
Seit diesem Mittwoch
ist in Österreich die Mindestsicherung in Kraft, die bedarfsorientierte Hilfe ersetzt
die Sozialhilfe – allerdings nicht in allen Bundesländern, sondern vorerst nur in
Wien, Niederösterreich und in Salzburg. Die Mindestsicherung soll jeder Einzelperson
mindestens 744 Euro pro Monat garantieren. Für Paare sind es 1.116 Euro. Für jedes
Kind kommen in Wien noch 134 Euro hinzu, dazu kann noch eine Mietbeihilfe kommen.
Caritaspräsident Michael Landau sieht in dieser Maßnahme eine Hilfestellung, die dem
ganzen Land zu Gute kommen sollte:
„Für die Caritas ist die Mindestsicherung
ein erster Schritt, um Österreich ein Stück armutsfester zu machen. Die Praxis wird
zeigen, ob die Mindestsicherung wirklich hält, was versprochen wird. Werden die tatsächlichen
Wohnkosten berücksichtigt? Wird niemand in existenziellen Nöten wie etwa einem kaputten
Boiler oder beim Schulstart, wo neue Schulsachen benötigt werden, alleine gelassen?
Unserer Meinung nach muss das Verschlechterungsverbot in jedem einzelnen Fall gelten,
damit die Mindestsicherung auch wirklich ein guter Schritt ist.“
Anspruch
auf die Mindestsicherung haben alle Personen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und
Krankenversicherung nicht aus Eigenem finanzieren können und „die zu einem dauernden
Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Das sind neben Österreichern auch EU-Bürger,
wenn sie in Österreich als Arbeitnehmer tätig sind und Drittstaatsangehörige, wenn
sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben. Neben den Verbesserungen
gibt es aber auch Verschlechterungen, die für die Caritas Anlass zur Sorge sind: die
Auszahlungen sind de facto um 15 Prozent gekürzt worden.
„Für uns geht es
darum, dass man von dem in Rede stehenden Betrag auch leben kann. Da geht es um ganz
existenzielle Fragen wie eine Gebisssanierung, die von der Krankenkasse nicht vollständig
saniert wird, oder darum, die Wohnung warm halten zu können. Da sind wir nach wie
vor der Meinung, dass die Beträge zu niedrig sind. Auch im Rahmengesetz müssen die
Dinge nach unserer Sicht noch weiter entwickelt und verbessert werden. Es ist ein
erster Schritt, weitere Schritte müssen jetzt folgen.“