2010-08-19 14:56:00

D: Bildungs-Chipkarte gute Ergänzung zum Sozialgeld


RealAudioMP3 Das Bundesverfassungsgericht hat es im Februar vorgegeben: der Harz IV Satz für Kinder muss nachgebessert werden, er sei zu niedrig angesetzt und decke nicht die für ein Kind notwendigen Ausgaben. Seitdem wird über eine mögliche Umsetzung dieser Vorgabe diskutiert. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen hat in dieser Woche ihre Vorschläge konkretisiert, sie möchte nicht mit mehr Bargeld helfen, sondern das Geld über eine Chipkarte zweckgebunden an die Familien geben. Georg Cremer ist Generalsekretär des deutschen Caritasverbandes und er befürwortet diese Bildungschipkarte. Unsere Kollegen vom Domradio haben ihn gefragt, ob das nicht – wie Kritiker einwenden – die Verantwortung der Eltern zu sehr einschränkt:

„Sie stellen die Frage nach der Entscheidungsfreiheit der Eltern. Es gibt gewisse Dinge, die können wir im Sozialgeld für Kinder gar nicht abbilden. Zum Beispiel Nachhilfe: wenn drei Euro als Durchschnitt im Sozialgeld vorgesehen sind, nützt das nicht den Kindern, die Nachhilfe brauchen. Über so eine Chipkarte könnte das Jobcenter einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellen, den dann die Schulen nutzen können. Ein anderes Beispiel: der Beitrag zu Musik- oder Sportvereinen. Das würde zusätzliche Entscheidungsfreiheit geben, allerdings nicht für alle Ausgaben, sondern für Ausgaben, die für Bildung und Teilhabe relevant sind.“

Insgesamt sieht der Caritasverband den Vorschlag von der Leyens positiv, wenn er denn in ein Gesamtpaket eingebettet ist.

„Der erste und wichtigste Punkt ist, dass das Sozialgeld für Kinder fair berechnet werden muss. Da haben wir Vorschläge gemacht. Für uns ist also die Chipkarte kein Ersatz für die Anhebung eines Sozialgelds, sondern sie ist für uns eine Ergänzung. Dann kann man mit der Chipkarte Bildungsausgaben zusätzlich fördern. Wenn man sie vernünftig umsetzt ist sie eine Art zweckgebundenes persönliches Budget für die Eltern armer Kinder, um ihre Kinder fördern zu können.“
(domradio 19.98.2010 ord)







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