D: Bildungs-Chipkarte gute Ergänzung zum Sozialgeld
Das Bundesverfassungsgericht
hat es im Februar vorgegeben: der Harz IV Satz für Kinder muss nachgebessert werden,
er sei zu niedrig angesetzt und decke nicht die für ein Kind notwendigen Ausgaben.
Seitdem wird über eine mögliche Umsetzung dieser Vorgabe diskutiert. Bundessozialministerin
Ursula von der Leyen hat in dieser Woche ihre Vorschläge konkretisiert, sie möchte
nicht mit mehr Bargeld helfen, sondern das Geld über eine Chipkarte zweckgebunden
an die Familien geben. Georg Cremer ist Generalsekretär des deutschen Caritasverbandes
und er befürwortet diese Bildungschipkarte. Unsere Kollegen vom Domradio haben ihn
gefragt, ob das nicht – wie Kritiker einwenden – die Verantwortung der Eltern zu sehr
einschränkt:
„Sie stellen die Frage nach der Entscheidungsfreiheit der Eltern.
Es gibt gewisse Dinge, die können wir im Sozialgeld für Kinder gar nicht abbilden.
Zum Beispiel Nachhilfe: wenn drei Euro als Durchschnitt im Sozialgeld vorgesehen sind,
nützt das nicht den Kindern, die Nachhilfe brauchen. Über so eine Chipkarte könnte
das Jobcenter einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellen, den dann die Schulen
nutzen können. Ein anderes Beispiel: der Beitrag zu Musik- oder Sportvereinen. Das
würde zusätzliche Entscheidungsfreiheit geben, allerdings nicht für alle Ausgaben,
sondern für Ausgaben, die für Bildung und Teilhabe relevant sind.“
Insgesamt
sieht der Caritasverband den Vorschlag von der Leyens positiv, wenn er denn in ein
Gesamtpaket eingebettet ist.
„Der erste und wichtigste Punkt ist, dass das
Sozialgeld für Kinder fair berechnet werden muss. Da haben wir Vorschläge gemacht.
Für uns ist also die Chipkarte kein Ersatz für die Anhebung eines Sozialgelds, sondern
sie ist für uns eine Ergänzung. Dann kann man mit der Chipkarte Bildungsausgaben zusätzlich
fördern. Wenn man sie vernünftig umsetzt ist sie eine Art zweckgebundenes persönliches
Budget für die Eltern armer Kinder, um ihre Kinder fördern zu können.“ (domradio
19.98.2010 ord)