2010-08-13 11:36:20

Sudan: Blockade von Hungerhilfe in Darfur


Die Gesellschaft für bedrohte Völker wirft der Regierung des Sudan vor, mit ihrer Blockade eines Flüchtlingslagers in Süd-Darfur Völkerrecht grob zu verletzen. Hilfswerke haben zu dem Lager Kalma, in dem sich 82.000 Menschen aufhalten, keinen Zutritt. „Das humanitäre Völkerrecht verbietet die Aushungerung von Zivilisten und untersagt auch die kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung“, so der Afrikareferent des Verbands, Ulrich Delius. Sudans Präsident Omar al Bashir, gegen den der Internationale Strafgerichtshof wegen des Verdachts des Völkermordes ermittelt, mache sich durch die Blockade des Lagers „erneut verdächtig, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verüben“. Nach gewalttätigen Auseinandersetzungen in dem Lager, bei denen Ende Juli 2010 mehrere Menschen starben, haben die sudanesischen Behörden seit dem 2. August 2010 allen Hilfsorganisationen den Zutritt zu dem Camp verboten. Die Blockade soll erst aufgehoben werden, wenn die UNO-Friedenstruppe den Behörden sechs Sprecher der Flüchtlinge übergibt, die der Aufwiegelung verdächtigt werden. Bislang verweigert die UNAMID die Auslieferung, da den Betroffenen unfaire Gerichtsverfahren drohen.

(pm 13.08.2010 sk)







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