Die Gesellschaft für bedrohte Völker wirft der Regierung des Sudan vor, mit ihrer
Blockade eines Flüchtlingslagers in Süd-Darfur Völkerrecht grob zu verletzen. Hilfswerke
haben zu dem Lager Kalma, in dem sich 82.000 Menschen aufhalten, keinen Zutritt. „Das
humanitäre Völkerrecht verbietet die Aushungerung von Zivilisten und untersagt auch
die kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung“, so der Afrikareferent des Verbands,
Ulrich Delius. Sudans Präsident Omar al Bashir, gegen den der Internationale Strafgerichtshof
wegen des Verdachts des Völkermordes ermittelt, mache sich durch die Blockade des
Lagers „erneut verdächtig, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
zu verüben“. Nach gewalttätigen Auseinandersetzungen in dem Lager, bei denen Ende
Juli 2010 mehrere Menschen starben, haben die sudanesischen Behörden seit dem 2. August
2010 allen Hilfsorganisationen den Zutritt zu dem Camp verboten. Die Blockade soll
erst aufgehoben werden, wenn die UNO-Friedenstruppe den Behörden sechs Sprecher der
Flüchtlinge übergibt, die der Aufwiegelung verdächtigt werden. Bislang verweigert
die UNAMID die Auslieferung, da den Betroffenen unfaire Gerichtsverfahren drohen.