Kard. Sterzinsky: Richterspruch zu Sterbehilfe ist alarmierend
Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky hat das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofs
kritisiert. „Es ist alarmierend, wenn Juristen „grünes Licht“ geben für aktive Sterbehilfe
in Situationen, in denen der Sterbeprozess noch nicht irreversibel begonnen hat“,
sagte Sterzinsky in einem Beitrag für den RBB-Hörfunk. Dies sei nach katholischer
Ethik nicht zu rechtfertigen. Der Bundesgerichtshof hatte im Juni entschieden, dass
der Abbruch einer lebenserhaltenden medizinischen Behandlung nicht strafbar ist, wenn
er auf Grundlage des Patientenwillens erfolgt. Sterzinsky betonte, es müsse nicht
jede Therapiemaßnahme durchgeführt werden, wenn der Patient sie früher mit Sicherheit
ausgeschlossen hätte. Aber es dürfe nichts getan werden, was den Tod herbeiführe.