USA: Öffentliche Gelder für Abtreibungen stark eingeschränkt
Sieg für die US-Bischöfe: Das für die US-amerikanische Gesundheitsreform entscheidende
„U.S. Department of Health and Human Services“ (HHS) hat hinsichtlich der ungeklärten
Grundsatzfrage der Finanzierung von Abtreibungen durch die öffentliche Hand im Sinne
der Bischofskonferenz und der Pro-Life-Bewegung entschieden. Die Entscheidung wurde
am Sonntag (Ortszeit) vom Vorsitzenden des bischöflichen Lebensschutzkomitees, Kardinal
Daniel DiNardo, gewürdigt. Laut der aktuellen HHS-Entscheidung müssen Krankenversicherungen,
die Policen für Risikopatienten ausgeben, künftig nur noch in Sonderfällen für Schwangerschaftsabbrüche
bezahlen. Die Ausnahmen sind Fälle von Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr für
die Mutter. Krankenversicherungen, die Polizzen für Risikopatienten ausgeben, erhalten
in Zukunft staatliche Beihilfen für deren Behandlungskosten. Die Streitfrage war nach
Plänen der US-Staaten Pennsylvania und New Mexico aufgekommen, die einen Versicherungsschutz
für Abtreibungen auf Wunsch zulassen wollten. Dabei geht es um die neu eingeführten
Krankenversicherungen für bisher unversicherte Patienten, die bis dato wegen Vorerkrankungen
von den Versicherern abgelehnt worden waren.