2010-07-19 13:44:54

USA: Öffentliche Gelder für Abtreibungen stark eingeschränkt


Sieg für die US-Bischöfe: Das für die US-amerikanische Gesundheitsreform entscheidende „U.S. Department of Health and Human Services“ (HHS) hat hinsichtlich der ungeklärten Grundsatzfrage der Finanzierung von Abtreibungen durch die öffentliche Hand im Sinne der Bischofskonferenz und der Pro-Life-Bewegung entschieden. Die Entscheidung wurde am Sonntag (Ortszeit) vom Vorsitzenden des bischöflichen Lebensschutzkomitees, Kardinal Daniel DiNardo, gewürdigt. Laut der aktuellen HHS-Entscheidung müssen Krankenversicherungen, die Policen für Risikopatienten ausgeben, künftig nur noch in Sonderfällen für Schwangerschaftsabbrüche bezahlen. Die Ausnahmen sind Fälle von Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr für die Mutter. Krankenversicherungen, die Polizzen für Risikopatienten ausgeben, erhalten in Zukunft staatliche Beihilfen für deren Behandlungskosten. Die Streitfrage war nach Plänen der US-Staaten Pennsylvania und New Mexico aufgekommen, die einen Versicherungsschutz für Abtreibungen auf Wunsch zulassen wollten. Dabei geht es um die neu eingeführten Krankenversicherungen für bisher unversicherte Patienten, die bis dato wegen Vorerkrankungen von den Versicherern abgelehnt worden waren.



(kap 19.07.2010 mg)








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