2010-07-15 14:03:18

Kirchenrechtler: „Kein alter Wein in neuen Schläuchen“


RealAudioMP3 Was ist neu an den Normen, die der Vatikan an diesem Donnerstag veröffentlicht hat? Dazu haben wir den Kirchenrechtler und Offizial des Bistums 's-Hertogenbosch, Gero P. Weishaupt, gefragt.
 
RV: Herr Weishaupt, heute hat der Vatikan neue Normen zum Umgang mit Missbrauch veröffentlicht. Was ist Ihrer ersten Einschätzung nach tatsächlich neu im Bezug auf die Normen von 2001 in Sachen sexueller Missbrauch durch Kleriker?

 

Weishaupt: Neu ist die Verlängerung der Verjährungsfrist von zehn auf zwanzig Jahren. Bisher galten also zehn Jahre, wie dies 2001 durch das Motu Proprio „Sacramentum sancitatis tutela“ festgelegt wurde. Neu ist auch ein eingeführtes Delikt: der Besitz kinderpornographischen Materials bei Klerikern. Überraschend fand ich, dass auch Laien im Richterkollegium sitzen können. Der Kodex sieht eigentlich vor, dass nur Kleriker in Prozessen zu sexuellen Missbrauch untersuchen und urteilen können. Das ist nun also erweitert worden und somit können künftig Männer oder Frauen im Richterkollegium miturteilen über solche Straftaten.

 

RV: Wie sind die neuen Normen generell einzuordnen? Ist das „alter Wein in neuen Schläuchen“ oder gibt es grundlegende Neuerungen?

 

Weishaupt: Ich denke nicht, dass es alter Wein in neuen Schläuchen ist. Es ist vielmehr etwas Neues geschaffen worden. Was ich auch noch hinzufügen möchte, ist, dass der Papst bei besonders schwierigen Fällen und per Dekret einen Priester ohne vorhergehenden Prozess aus dem Priesterstand entlassen kann. Das ist neu.

(rv 15.07.2010 vp/mg)







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