Kirchenrechtler: „Kein alter Wein in neuen Schläuchen“
Was ist neu an den
Normen, die der Vatikan an diesem Donnerstag veröffentlicht hat? Dazu haben wir den
Kirchenrechtler und Offizial des Bistums 's-Hertogenbosch, Gero P. Weishaupt, gefragt. RV:
Herr Weishaupt, heute hat der Vatikan neue Normen zum Umgang mit Missbrauch veröffentlicht.
Was ist Ihrer ersten Einschätzung nach tatsächlich neu im Bezug auf die Normen von
2001 in Sachen sexueller Missbrauch durch Kleriker?
Weishaupt:
Neu ist die Verlängerung der Verjährungsfrist von zehn auf zwanzig Jahren. Bisher
galten also zehn Jahre, wie dies 2001 durch das Motu Proprio „Sacramentum sancitatis
tutela“ festgelegt wurde. Neu ist auch ein eingeführtes Delikt: der Besitz kinderpornographischen
Materials bei Klerikern. Überraschend fand ich, dass auch Laien im Richterkollegium
sitzen können. Der Kodex sieht eigentlich vor, dass nur Kleriker in Prozessen zu sexuellen
Missbrauch untersuchen und urteilen können. Das ist nun also erweitert worden und
somit können künftig Männer oder Frauen im Richterkollegium miturteilen über solche
Straftaten.
RV: Wie sind die neuen Normen generell
einzuordnen? Ist das „alter Wein in neuen Schläuchen“ oder gibt es grundlegende Neuerungen?
Weishaupt:
Ich denke nicht, dass es alter Wein in neuen Schläuchen ist. Es ist vielmehr etwas
Neues geschaffen worden. Was ich auch noch hinzufügen möchte, ist, dass der Papst
bei besonders schwierigen Fällen und per Dekret einen Priester ohne vorhergehenden
Prozess aus dem Priesterstand entlassen kann. Das ist neu.