D/Schweiz: Bischöfe begrüßen neue Missbrauchs-Normen
Die Bischöfe aus der Schweiz und aus Deutschland haben die neuen Normen zum Umgang
mit Missbrauch in der Kirche begrüßt. Das an diesem Donnerstag im Vatikan veröffentlichte
Dokument stelle ein eindeutiges Zeugnis zugunsten der Opfer von Verfehlungen und Verbrechen
im kirchlichen Raum dar, wie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz,
Erzbischof Robert Zollitsch, in einer Pressemitteilung verlauten ließ. Die Erfahrungen,
die seit den Normen von 2001 im Bereich kirchlichen Missbrauchs in verschiedenen Teilen
der Welt gemacht wurden, seien von der Kongregation zwischenzeitlich sorgfältig ausgewertet
worden. Auch für die Kirche in Deutschland setze das Vatikandokument „ein klares Signal
für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten“, so Zollitsch wörtlich.
Die Schweizer Bischofskonferenz sieht sich unterdessen durch die neuen Normen
in ihrem eigenen Bemühen unterstützt, „entschieden alle Formen sexueller Übergriffe
zu bekämpfen“. Dies teilten die Schweizer Bischöfe in einer Stellungnahme zu den verschärften
Richtlinien mit. Speziell begrüßten die Schweizer Bischöfe die Verlängerung der Verjährungsfristen
bei sexueller Gewalt gegen Kinder von zehn auf zwanzig Jahre und die konsequente Verfolgung
von Kinderpornografie. Zudem würden die Verfahren schneller und effizienter gestaltet.
(pm/kipa
15.07.2010 vp)
Hier dokumentieren wir die Pressemitteilungen aus Deutschland
und der Schweiz Hier im Wortlaut die Stellungnahme vom Vorsitzenden
der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch: „2001 hat die
Kongregation für die Glaubenslehre unter ihrem damaligen Präfekten Joseph Kardinal
Ratzinger ein Dokument vorgelegt, das sich aus kirchenrechtlicher Perspektive mit
den besonders schwerwiegenden Straftaten (delicta graviora) befasst. Die rechtliche
Behandlung dieser Delikte ist der Glaubenskongregation selbst vorbehalten. Dabei geht
es insbesondere um Straftaten, die während der Sakramentenspendung erfolgten oder
um schwerwiegende Sittlichkeitsdelikte.
Die Erfahrungen, die seit 2001
in verschiedenen Teilen der Welt gemacht wurden, sind von der Kongregation zwischenzeitlich
sorgfältig ausgewertet worden. Einige Rechtsnormen werden jetzt aufgrund dieser Erfahrungen
modifiziert und den heutigen Erfordernissen angepasst. Insbesondere begrüße ich, dass
die Kongregation vor dem Hintergrund der Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und
Jugendlichen, mit denen sich auch die Kirche in Deutschland konfrontiert sieht, ein
klares Signal für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten gibt. In
diesem Zusammenhang ist die grundsätzliche Verlängerung der Verjährungsfrist von 10
auf 20 Jahre zu verstehen und ebenso die Klarstellung, dass der Umgang von Klerikern
mit kinderpornographischem Material zu den schwerwiegenden Delikten zu zählen ist.
Für ein angemessenes Verständnis dieser Bestimmungen des kirchlichen Strafrechts muss
dabei immer mitbedacht werden, dass die Kirche hier nur ihren eigenen kircheninternen
Rechtskreis regelt. Die Bestrafung von Tätern nach den staatlichen Gesetzen in den
verschiedenen Staaten bleibt davon völlig unbenommen und wird in keiner Weise berührt.
Das
neue Dokument der Glaubenskongregation stellt ein eindeutiges Zeugnis zugunsten der
Opfer von Verfehlungen und Verbrechen im kirchlichen Raum dar. Gerade dafür bin ich
der Kongregation dankbar. Einmal mehr zeigt sich, dass die Kirche in Deutschland und
die Universalkirche auf einem gemeinsamen Kurs sind. Das Unrecht der Vergangenheit
wird aufgearbeitet und die Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft werden gezogen.“
Hier
im Wortlaut die Stellungnahme des Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz,
Felix Gmür: Der Vatikan verschärft seine Richtlinien gegen sexuelle
Übergriffe Die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre hat heute strengere
Strafnormen für verschiedene Bereiche, unter anderem für sexuelle Übergriffe bekanntgegeben.
Die Schweizer Bischofskonferenz sieht sich im konsequenten Vorgehen des Vatikans in
ihrem eigenen Bemühen unterstützt, entschieden alle Formen sexueller Übergriffe zu
bekämpfen. Speziell begrüssen die Schweizer Bischöfe die Verlängerung der Verjährungsfristen
bei sexueller Gewalt gegen Kinder von zehn auf zwanzig Jahre und die konsequente Verfolgung
von Kinderpornographie. Zudem werden die Verfahren schneller und effizienter gestaltet.
Auch
die Schweizer Bischofskonferenz geht entschlossen gegen jede Form von sexuellen Übergriffen
in der Seelsorge vor. Sie hat ihre Richtlinien in der Versammlung der Bischöfe vom
2. Juni 2010 in Einsiedeln angepasst und verschärft. Sexuelle Gewalt ist ein Verbrechen,
und sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein besonders verabscheuungswürdiges Verbrechen.
In der Kirche darf dafür kein Platz sein.