D: Ethikratmitglieder: PID-Urteil verstößt gegen Grundgesetz
Als Verstoß gegen das Grundgesetz werten die beiden Vertreter der katholischen Kirche
im Deutschen Ethikrat das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Gentests an Embryonen.
Das Urteil bedeute eine „unerträglichen Diskriminierung von behinderten Menschen“,
so der Augsburger Weihbischof Anton Losinger und der Freiburger Moraltheologe Eberhard
Schockenhoff am Mittwoch in Freiburg. Der BGH habe das vom Parlament beschlossene
Gesetz durch ein Richterrecht verändert, erklärten die beiden Theologen weiter. Für
die Fortpflanzungsmedizin in Deutschland beginne nun eine „neue Zeitrechnung“, so
die beiden Kirchenvertreter. Gegen das Urteil vom Dienstag war scharfe Kritik von
Seiten der beiden Kirchen und von Behindertenvertretern laut geworden.