2010-07-07 12:33:35

Moraltheologe Schallenberg: „Urteil zur PID ist katastrophal“


Die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) zur genetischen Untersuchung von Embryonen ist nicht strafbar – das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig an diesem Dienstag entschieden. Dieses Urteil zu Gunsten des vorgeladenen Gynäkologen sei aus ethischer Sicht katastrophal, bedeute aber keinen Rechtsbruch, erläutert der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg im Gespräch mit Radio Vatikan. Nach dem im europäischen Vergleich strengen Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als um dadurch eine Schwangerschaft der Frau herbei zu führen. Dort wird aber nicht gesagt, dass die PID ausdrücklich verboten ist.

„Das heißt, wenn man genau hinguckt, hat der Mediziner in der Tat eine Eizelle künstlich befruchtet, um eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, aber er hat danach die Präimplantationsdiagnostik durchgeführt und von der ist eben weder im Paragraph 1, noch im Paragraph 2 des Embryonenschutzgesetzes die Rede.“
  
Diese Lücke hätten sich die BGH-Richter zu Eigen gemacht, so der Moraltheologe. Eine Entscheidung, die ein bedenkliches Signal für die Wahrnehmung des ungeborenen Lebens in der Gesellschaft allgemein setze.


„Es ist nicht nur das Urteil über einen bestimmten, sehr konkreten Fall. Sondern es ist grundsätzlich eine weitere Abwertung des Status des frühen Embryos. Wir hatten bisher ein sehr strenges und aus meiner Sicht gutes Embryonenschutzgesetz und das ist nun durch dieses Urteil an einer entscheidenden Stelle ausgehebelt worden. Und damit verbunden sind eine Schwächung des frühen Embryos und eine Güterabwägung, die zu Lasten des Embryos ausfällt. Eine Güterabwägung, die wir aber beispielsweise in der Abtreibungsgesetzgebung auch schon haben.“

Dem katholischen Verständnis vom ungeborenen Leben widerspreche die Neuregelung des BGH Leipzig ganz und gar, betont Schallenberg:


„Speziell aus katholisch moraltheologischer Sicht ist das eine Katastrophe. Denn wir haben jetzt die freie Bahn für Selektion. Nach Auffassung der kirchlichen Lehre aber genießt der Embryo unbedingten Schutz genießt – und zwar vom frühestmöglichen Zeitpunkt an. Sodass wir sagen: In dubio pro vita, in dubio pro Embryo – im Zweifel für den Embryo. Und an dieser Stelle ist die Antwort aus moraltheologischer Sicht eindeutig die: Ja, es handelt sich um eine menschliche Person.“


RealAudioMP3 Hier hören Sie das Interview mit Prof. Dr. Peter Schallenberg in voller Länge.


(rv 07.07.2010 vp)







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