2010-07-06 10:12:49

Moraltheologe Schuster: „Leben darf nicht aussortiert werden"


RealAudioMP3 Was ist Leben und wann beginnt es? Darum ging es an diesem Dienstag bei den Verhandlungen des Leipziger Bundesgerichtshofes zur genetischen Untersuchung von Embryonen im Rahmen künstlicher Befruchtung. Und er entschied: Die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des Embryos ist nicht strafbar. Die Leipziger Richter bestätigten damit ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 14. Mai 2009. Die Position der katholischen Kirche hier ist eindeutig, sagt Josef Schuster, Professor für Moraltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, im Interview mit dem Domradio Köln. Für sie ist eine solche Selektion voll und ganz abzulehnen, denn - so Schuster:


„Nach offizieller Lehre ist die Verschmelzung von Ei und Samenzelle zu einer Zygote der Beginn menschlichen Lebens, das deshalb dann auch voll zu schützen ist. Also nicht irgendeine Zelle! Der Mensch wird nicht zum Menschen, sondern er wird als Mensch, oder er wird nicht zur Person, sondern er wird als Person. Das ist die Position der katholischen Kirche. Von daher verbietet es sich, selektiv vorzugehen und zu testen, ob Embryonen denn nun auch tauglich sind, in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt zu werden.“ 
Nach Schusters Verständnis des Embryonenschutzgesetzes ist die Aussonderung „schadhafter“ Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung eine strafbare Handlung. Der Moraltheologe:


„Denn nach diesem Gesetz ist jede befruchtete Eizelle dabei, ein Embryo zu werten. Sie wird damit vom Gesetz her auch als menschliches Leben betrachtet, das absolut zu schützen ist. Eindeutig ist aufgrund dieses Gesetzes die rechtliche Lage, dass es keine Selektion geben darf!“ 
Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1991 schreibt vor, dass Eizellen in Deutschland nur künstlich befruchtet werden dürfen, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Die Frage der Präimplantationsdiagnostik ist allerdings nicht eindeutig geklärt. Dazu Schuster:


„Es ist richtig, dass in diesem Gesetz die Präimplantationsdiagnostik nicht ausdrücklich genannt ist. Aber ich denke, indirekt schon. Es wird gesagt: Es dürfen nicht mehr Embryonen herangezüchtet werden, als einer Frau im natürlichen Zyklus implantiert werden können. Hier ist nirgends auch nur die Möglichkeit offen gelassen, dass man erstmal testen könne, welche Embryonen denn nun tauglich sind - und welche nicht.“  
(domradio/kipa 06.07.2010 pr)







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