Die umstrittenen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in der belgischen Kirche könnten
womöglich für ungültig erklärt werden. Die belgische Generalstaatsanwaltschaft habe
das Verfahren an sich gezogen, berichtete der flämische Fernsehsender VRT an diesem
Montag. Sollte sich herausstellen, dass bei den Durchsuchungen vom 24. Juni nicht
alle Regeln eingehalten worden seien, könnten sie entweder für nichtig erklärt oder
der bislang zuständige Untersuchungsrichter abgelöst werden. Belgiens amtierender
Justizminister Stefaan De Clerck hatte am Wochenende in einem Zeitungsinterview ungewöhnlich
scharfe Kritik am Vorgehen der Justizbehörden gegen die Kirche geäußert. Die „brutale“
Art und Weise habe jedes Handeln im Hintergrund zunichtegemacht, das für gegenseitiges
Vertrauen und Vertraulichkeit nötig sei, bemängelte De Clerck in der Zeitung „Le Soir“.
Zwar wolle er nicht in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen. Die Justizbehörden
seien aber verpflichtet, wirklich in Rechung zu stellen, welchen Respekt die Missbrauchsopfer
nötig hätten. – Nach VRT-Informationen kommt die Intervention der Generalstaatsanwaltschaft
zu dem Zeitpunkt, als die Brüsseler Staatsanwaltschaft den ehemaligen Erzbischof,
Kardinal Godfried Danneels, zum Verhör einbestellen wollte. Er habe darüber befragt
werden sollen, was er über Missbrauchsvorwürfe wisse. In der vergangenen Woche hatten
Mitglieder der im Jahr 2000 von der Kirche eingesetzten Missbrauchskommission dem
Kardinal vorgeworfen, ihren Informationen nicht ausreichend nachgegangen zu sein.