2010-06-30 13:38:59

D: Moraltheologe begrüßt Sterbehilfe-Urteil


Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hat das Sterbehilfeurteil des Bundesgerichtshofes begrüßt. „Das Urteil kommt nicht überraschend und es ist richtig”, sagte Schockenhoff in einem Interview mit den Zeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse. Schockenhoff betonte, dass es keine Pflicht zur Lebenserhaltung um jeden Preis gebe. „Auch Maßnahmen zur Lebenserhaltung müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Ist eine Maßnahme das nicht mehr, ist es aus ethischer Sicht unerheblich, ob sie durch Unterlassen abgebrochen wird, weil ich etwa keine neue Packung mehr anschließe, oder ob sie durch ein Handeln eingestellt wird”, so Schockenhoff wörtlich. - Die deutsche Bischofskonferenz hatte sehr zurückhaltend auf das Urteil reagiert und vor einer Vermischung von aktiver und passiver Sterbehilfe gewarnt. Diese Warnung sei berechtigt, sagte Schockenhoff. Allerdings habe der BGH die Grenze zur Tötung auf Verlangen ausdrücklich bestätigt. Das Gericht „hat nicht gesagt, man darf aktiv Sterbehilfe leisten. Es hat nur gesagt, die Beendigung einer nicht mehr gebotenen lebenserhaltenden Maßnahme darf auch durch aktives Tun erfolgen. Das ist keine Tötung auf Verlangen. Denn die eigentliche Todesursache ist ja der Verlauf der Erkrankung, die schon längst zum Tod geführt hätte, nicht der Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahme.“


(bistumspresse 30.06.2010 ord) 








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