Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hat das Sterbehilfeurteil des Bundesgerichtshofes
begrüßt. „Das Urteil kommt nicht überraschend und es ist richtig”, sagte Schockenhoff
in einem Interview mit den Zeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse. Schockenhoff
betonte, dass es keine Pflicht zur Lebenserhaltung um jeden Preis gebe. „Auch Maßnahmen
zur Lebenserhaltung müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Ist eine Maßnahme
das nicht mehr, ist es aus ethischer Sicht unerheblich, ob sie durch Unterlassen abgebrochen
wird, weil ich etwa keine neue Packung mehr anschließe, oder ob sie durch ein Handeln
eingestellt wird”, so Schockenhoff wörtlich. - Die deutsche Bischofskonferenz hatte
sehr zurückhaltend auf das Urteil reagiert und vor einer Vermischung von aktiver und
passiver Sterbehilfe gewarnt. Diese Warnung sei berechtigt, sagte Schockenhoff. Allerdings
habe der BGH die Grenze zur Tötung auf Verlangen ausdrücklich bestätigt. Das Gericht
„hat nicht gesagt, man darf aktiv Sterbehilfe leisten. Es hat nur gesagt, die Beendigung
einer nicht mehr gebotenen lebenserhaltenden Maßnahme darf auch durch aktives Tun
erfolgen. Das ist keine Tötung auf Verlangen. Denn die eigentliche Todesursache ist
ja der Verlauf der Erkrankung, die schon längst zum Tod geführt hätte, nicht der Abbruch
der lebenserhaltenden Maßnahme.“