Österreich: Kardinal Schönborn vor Kruzifix-Verhandlung
Einen Tag vor der Neuverhandlung des „Kruzifix-Urteils“ am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) hat Kardinal Schönborn sich für das Kreuz im öffentlichen
Raum ausgesprochen. „Religionsfreiheit bedeutet im Kern vor allem das Menschenrecht,
die religiöse Überzeugung einzeln oder gemeinsam, sowohl privat als auch öffentlich
auszuüben“, erklärte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz in einer
Stellungnahme vom Dienstag. Er forderte vom EGMR, auch weiterhin den Kern und die
positive Sicht der Religionsfreiheit zu garantieren. Das Kreuz als das christliche
Grundsymbol bringe die religiöse Grundüberzeugung von Christen aller Konfessionen
zum Ausdruck, so Schönborn: „Es ist ein vielschichtiges Symbol, das als solches auf
Menschen keinen Zwang ausübt und keinen Menschen ausgrenzt.“ Ab Mittwoch wird die
Große Kammer des EGMR über den Fall „Lautsi gegen die Republik Italien“ beraten. Erstmals
in der Geschichte des EGMR beteiligen sich 10 Mitgliedstatten des Europarates als
Drittkläger am Verfahren und haben sich dem Rekurs Italiens angeschlossen.