Die Unabhängige Opferschutzkommission unter Waltraud Klasnic hat am Freitag in Wien
ein finanzielles Entschädigungsmodell für Opfer sexuellen Missbrauchs und Gewalt im
kirchlichen Bereich präsentiert. Das Modell sieht vier Stufen der finanziellen Abgeltung
vor. Dabei handle es sich jedoch um „Richtwerte“, die Skala sei nach oben hin offen,
betonte die Kommission. Für „leichte Fälle des Missbrauchs ohne überschießende Gewaltanwendung“
sieht das Modell 5.000 Euro vor. Für „mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum
oder eine geringe Zahl schwerwiegender Übergriffen unter Gewalteinwirkung“ wie etwa
Vergewaltigung werden 15.000 Euro veranschlagt. Den Betrag von 25.000 Euro sieht die
Kommission vor für Fälle „von über mehrere Jahre hinweg fortgesetzten Missbrauch mit
Verletzungsfolgen und/oder fortdauernde seelische Schmerzen“. In „besonders extremen
Einzelfällen“ seien auch darüber hinaus gehende Entschädigungen möglich, räumte die
Kommission ein. Zahlen wurden für diese vierte Kategorie nicht genannt. Die Kommission
unterstrich, sich mit diesem Modell an die österreichische Rechtssprechung angelehnt
zu haben. Zugleich betonte die Kommission jedoch, dass die freiwilligen Entschädigungsleistungen
der Kirche „über den durchschnittlichen staatlichen Sätzen“ liegen. Nach Angaben der
Kommission haben sich bislang rund 200 Opfer gemeldet.