2010-06-25 11:32:46

D: Sterbehilfe-Urteil mit Freispruch


In einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage eines Patientenwillens sei nicht strafbar, so das Urteil. Auf Anraten des Rechtsanwalts hatte seine Mandantin bei ihrer im Wachkoma liegenden Mutter den Schlauch der Magensonde durchtrennt, mit dem die Frau künstlich ernährt wurde. Die unheilbar Kranke, die seit einer Hirnblutung in einem Pflegeheim im Koma lag, hatte für einen solchen Fall mündlich den Wunsch geäußert, die künstliche Ernährung einzustellen. Das Schwurgericht Fulda verurteilte den Anwalt zu neun Monaten auf Bewährung und sprach die Tochter frei, weil sie angesichts des Rechtsrats ohne Schuld gehandelt habe. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Jurist legten Revision beim BGH ein. Der Gerichtshof entschied nun zugunsten des Anwalts.

(kna 25.06.2010 kk)









All the contents on this site are copyrighted ©.