In einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag
einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Der Abbruch
einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage eines Patientenwillens sei nicht
strafbar, so das Urteil. Auf Anraten des Rechtsanwalts hatte seine Mandantin bei ihrer
im Wachkoma liegenden Mutter den Schlauch der Magensonde durchtrennt, mit dem die
Frau künstlich ernährt wurde. Die unheilbar Kranke, die seit einer Hirnblutung in
einem Pflegeheim im Koma lag, hatte für einen solchen Fall mündlich den Wunsch geäußert,
die künstliche Ernährung einzustellen. Das Schwurgericht Fulda verurteilte den Anwalt
zu neun Monaten auf Bewährung und sprach die Tochter frei, weil sie angesichts des
Rechtsrats ohne Schuld gehandelt habe. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der
Jurist legten Revision beim BGH ein. Der Gerichtshof entschied nun zugunsten des Anwalts.