Die jüngste Einigung zwischen dem tschechischen Staat und der katholischen Kirche
über die Nutzung des Prager Veitsdoms hat nun auch juristische Folgen. Die Kirche
zog laut Meldung des Fernsehsenders CT24 (Mittwoch) ihre Klage auf Herausgabe des
berühmten Gotteshauses vor dem tschechischen Verfassungsgericht zurück. Die Kirche
hatte im vergangenen Jahr Beschwerde gegen die letztinstanzliche Gerichtsentscheidung
eingelegt, nach der die Kathedrale auf dem Areal der Prager Burg dem Staat gehöre.
- Der Streit um Böhmens wichtigsten Kirchenbau hatte 1992 begonnen. Ende Mai hatten
Staatspräsident Vaclav Klaus und der neue Prager Erzbischof Dominik Duka eine Einigung
über die Unterhaltung und Nutzung des Doms erzielt. Die katholische Kirche unterhält
danach die Kathedrale mit dem Geld, das ihr der Staat dafür zur Verfügung stellt.
Für die Aufsicht über die Unterhaltung wird ein Rat gegründet. Ihm gehören jene sieben
Persönlichkeiten an, die einen Schlüssel zu dem Raum im Dom besitzen, in dem die tschechischen
Krönungsinsignien aufbewahrt werden. Zu diesen Personen gehören unter anderen der
Staatspräsident, der Erzbischof, der Prager Oberbürgermeister und die Vorsitzenden
der beiden Kammern des tschechischen Parlaments.