Die neuen Regelungen der Schweizer Bischofskonferenz zur Missbrauchsprävention und
dem Umgang mit verdächtigten Seelsorgern ist ein „starkes Signal“ der Aufklärung.
Das meint der St. Galler Bischof Markus Büchel. Die Bischofskonferenz hatte entschieden,
bei begründetem Verdacht auf Missbrauch grundsätzlich Anzeige zu erstatten und Fachgremien
besser zu vernetzten. Vor der Anstellung auswärtiger Seelsorger müsse ein schriftliches
und lückenloses Leumundzeugnis der betreffenden Neuzugänge vorliegen, hieß es weiter.
Die Regelung garantiere, „dass niemand angestellt wird, der sexuelle Übergriffe begangen
hat“, so Büchel in einem Interview mit dem St. Galler Tagblatt (Samstag). Eine „schwarze
Liste“ sei damit nicht nötig, so der Bischof weiter. „Es ist uns wichtig, Menschen
zu helfen, die in der Kirche Schlimmes erlebt haben“, so Büchel wörtlich. Jedes Opfer
sei eines zu viel.