Der Bundesrat plant offenbar einen Religionsartikel für die Verfassung der Eidgenossenschaft.
Er wolle sich der Diskussion über die Einführung einer solchen Bestimmung „nicht verschließen“,
heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf ein Postulat. Mit der
Bestimmung solle das Verhältnis zwischen Kirche und anderen Religionsgemeinschaften
in der Verfassung umfassender und verbindlicher geregelt werden. Religionsfreiheit
solle näher bestimmt, die Religionsgemeinschaften aber auch stärker in die Pflicht
genommen werden. Die Kantone sollten sich weiter zur Förderung von Toleranz und aktiver
Unterbindung von religiösem Extremismus verpflichten.