Ö: „Verfassungsgesetz gegen Sterbehilfe muss her!“
Der Katholische Laienrat Österreichs hat sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz
gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Konkret appelliert der Laienrat „an die im
österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien, in einem Verfassungsgesetz festzuhalten,
dass Tötung auch auf Verlangen mit der Würde des Menschen nicht vereinbar ist und
daher auch weiterhin verboten bleibt“. In einer Resolution, die bei der jüngsten Vorstandssitzung
des Laienrats beschlossen wurde, wiederholt der Rat zudem seine Forderung, die Palliativversorgung
und das Hospizwesen in Österreich zu unterstützen und auszubauen. Dieser Resolution
war eine Veranstaltung des Laienrates am 20. April vorausgegangen, die gemeinsam mit
der Caritas und dem Hospizverband zum Thema „Schutz der Menschenwürde in Österreich“
stattfand und zu der der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer in das Hohe
Haus eingeladen hatte.