Die Oberhirten des afrikanischen Landes lehnen die neue Verfassung ab. „Wir raten
den Menschen in Kenia weiterhin davon ab, die neue Verfassung zu befürworten“, so
die Bischöfe von Kenia in einer Verlautbarung vom Dienstag, die sie am Rande ihrer
Vollversammlung veröffentlichen. „Wir glauben nicht“, so die Bischöfe, „dass ein Dokument,
das grundlegende Fehler enthält, in der Hoffnung verabschiedet werden kann, dass man
es später ändern wird, vor allem nachdem das Verfahren für Änderungen heute komplexer
ist als in der Vergangenheit“. Damit lehnt die katholische Kirche zusammen mit den
anderen christlichen Konfessionen den Verfassungsentwurf insbesondere in zwei Punkten
ab. Zum einen geht es um eine Klausel, die den Beginn des Lebens von der Empfängnis
auf die Geburt verschiebt. Zum anderen sollen muslimische Gerichte, die so genannten
„Kathi courts“ bürgerrechtlich anerkannt werden. Über den Verfassungsentwurf werden
die Bürger des Landes im Rahmen einer Volksbefragung abstimmen. Die Verfassung sei
kein Kartoffelsack, aus dem man fünf schlechte Kartoffeln herausnehmen könne, um 95
zu behalten, die gut erscheinen, so die Bischöfe weiter. Die Verfassung sei „wie ein
Ei, mit dem man vorsichtig umgehen“ müsse. Und wenn es schlecht werde, dann werde
es ganz schlecht und das Gute könne nicht vom Schlechten getrennt werden, heißt es
in der Verlautbarung abschließend.