Die deutschen Bischöfe begrüßen die neuen „Nihil-obstat-Normen“ der vatikanischen
Bildungskongregation. Damit werde erstmals für alle theologischen Fakultäten und Hochschulen
in Deutschland die kirchliche Mitwirkung bei der Berufung von Theologieprofessoren
geregelt. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag mit. Mit der neuen
Regelung werde ein für alle Beteiligten transparentes Verfahren gewährleistet, so
der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch. Das lateinische „Nihil obstat“
bedeutet wörtlich: „Es steht nichts entgegen.“ Der Ausdruck bezeichnet die kirchliche
Unbedenklichkeitserklärung, die für einen katholischen Theologen notwendig ist, um
an einer Universität lehren zu können. Andere gebräuchliche Begriffe sind Lehrerlaubnis
oder -befugnis. Nach dem Staatskirchenrecht wird sie vom jeweiligen Ortsbischof erteilt.
Ohne dessen Zustimmung darf der Staat keinen theologischen Lehrstuhl besetzen. Die
neuen Normen sind mit Dekret vom 25. März 2010 für fünf Jahre probehalber in Kraft
gesetzt worden. Sie gelten sinngemäß auch für die Fakultäten und Hochschulen in kirchlicher
Trägerschaft.