Schweiz: Armee regelt Umgang mit nichtchristlichen Rekruten
Ein Merkblatt der Schweizer Armee regelt neu den Umgang mit nichtchristlichen Rekruten.
Berücksichtigt werden Essenswünsche oder der Wunsch nach Gebetsmöglichkeiten, berichtete
die „NZZ am Sonntag“. Das Merkblatt zeigt aber auch, dass es für Gläubige nicht immer
ohne Einschränkungen geht. Das Merkblatt richtet sich grundsätzlich an alle nichtchristlichen
Rekruten. Allerdings ist vor allem der Anteil der Muslime stark angestiegen: In einzelnen
Infanterie-Rekrutenschulen ist bereits rund jeder zehnte Rekrut ein Muslim. Das Dokument
wurde vom Psychologisch-Pädagogischen Dienst (PPD) der Armee und der Armeeseelsorge
in Zusammenarbeit mit zwei Muslimen erarbeitet, schreibt die Zeitung. Geregelt werden
Sonderwünsche in Bezug auf die Ernährung, die Feiertage und spezielle Gebetszeiten.
So können Rekruten vor der Sommer-Rekrutenschule dem Schulkommando melden, wenn sie
aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen. Möglich ist auch, dass sich jemand
mit eigenen Lebensmitteln verpflegt. Beim Gebet müssen Muslime Einschränkungen in
Kauf nehmen: Die fünf Pflichtgebete müssen nach Dienstschluss in einem einzigen Gebet
zusammengefasst werden. Nach Armeeangaben ist dies möglich. Für Gebete von Angehörigen
aller Religionsgemeinschaften stellt die Armee geeignete Räume zur Verfügung. Auf
einzelnen Waffenplätzen gibt es bereits einen „Raum der Stille“. Nach wie vor gibt
es aber nur christliche Armeeseelsorger. Das Merkblatt weist darauf hin, das sich
Armeeangehörige aller Religionen und Konfessionen an diese wenden können.