Weil sie aus religiösen Gründen ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht ferngehalten
haben, sind in Deutschland zwei Baptistinnen aus dem Kreis Paderborn für acht Tage
in sogenannte Erzwingungshaft genommen worden. Das hat das Amtsgericht Paderborn am
Donnerstag bestätigt. Die Mütter hatten ihren Kindern verboten, eine Theateraufführung
für Schulen zur Prävention gegen sexuelle Gewalt zu besuchen. Gegen die Mütter wurde
ein Bußgeld in Höhe von je 120 Euro verhängt. Weil sich die Frauen weigerten, das
Bußgeld zu bezahlen, seien sie zu je einer Haftstrafe von acht Tagen verurteilt worden.
Die beiden Mütter wurden am 7. April festgenommen.