Kirchenrechtler: Exkommunikation bei Missbrauchsfällen unangebracht
Priester, die sich
des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben, sollen exkommuniziert werden. Damit
könne der Papst diesen „Mühlstein am Hals der Kirche zertrümmern“. Das schreibt der
Journalist Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ von diesem Dienstag. Klaus
Lüdicke ist Professor für Kirchenrecht und erklärt gegenüber dem Kölner Domradio,
warum diese Idee nicht sonderlich weit trage:
„Das kirchliche Strafrecht
hat ja nicht das Ziel, das soziale Zusammenleben von Menschen zu regeln – das tut
der Staat –, sondern die Glaubensgemeinschaft zu schützen, also den Glauben und die
Funktionsfähigkeit der Kirche in Dienste. Von daher gibt es hier andere Strafen in
der Kirche als im Staat. Die Exkommunikation, von der hier die Rede ist, bedeutet
ja, dass jemand für die Zeit, wie er sich auflehnt gegen die Ordnung der Kirche, ausgeschlossen
wird. Sobald er sagt, er füge sich wieder, er folge der Ordnung der Kirche, wird er
von dieser Strafe losgesprochen. Das hieße bei einem Missbrauchstäter, wenn der zu
seinem Bischof geht und sagt 'Ich will es nicht wieder tun', müsste er sofort von
der Strafe losgesprochen werden. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein.“
Aktuell,
erklärt der emeritierte Münsteraner Kirchenrechtler, sei der Umgang mit Missbrauchstätern
in der Kirche umfassend und ausreichend geregelt:
„Das gegenwärtige kirchliche
Gesetzbuch droht für die Fälle sexuellen Missbrauchs maximal die Entlassung aus dem
Klerikerstand an. Das ist natürlich das Schlimmste, was man einem Kleriker antun kann,
wesentlich wichtiger als die Exkommunikation: dass jemand seine Stellung in der Kirche
verliert als Amtsträger und damit natürlich auch seinen Lebensunterhalt und alles,
was dazu gehört. Das ist die Maximalstrafe, die ist ja auch angedroht in schweren
Fällen. Die Dimension, an die in der Öffentlichkeit vor allen Dingen gedacht wird,
ist letztlich die des weltlichen Strafrechtes – und da muss die Kirche entsprechend
zusammenarbeiten mit den staatlichen Behörden.“