Das neueste Vatikan-Dokument zum Umgang mit pädophilen Priestern spricht nicht von
einer automatischen Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch. Darauf weist Missbrauchs-Beauftragter
Bischof Stephan Ackermann hin. In dem Dokument stehe lediglich, „dass das staatliche
Gesetz hinsichtlich der Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden beachtet
werden muss“. Das sei auch für die deutsche Kirche „selbstverständlich“, so Ackermann.
Wenn aber aus dieser Formulierung nun in den Medien geschlossen werde, dass eine Anzeigepflicht
beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch bestehe, dann sei das falsch. Denn, so Ackermann
wörtlich: „Eine solche Anzeigepflicht gibt es in Deutschland nicht. Und das aus gutem
Grund, wie uns Experten sagen.“ Denn es müsse vor allem darum gehen, „bei allem Respekt
vor den berechtigten Interessen des Staates, den Schutz und die Bedürfnisse der Opfer
vorrangig zu sehen und zu respektieren“. Die Bischöfe wollen nach Ackermanns Angaben
„bis zum Sommer überlegen, wie wir beide Interessen bei der Neuformulierung der Leitlinien
angemessen berücksichtigen können“.